1,1 Der Auftrag ist exklusiv und wurde auf unbestimmte Zeit, jedoch für mindestens 6 Monate mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat abgeschlossen.
1, 2 Der Yachtmakler bietet das Schiff im Namen des Kunden zu einem realistischen vereinbarten und marktgerechten Angebotspreis zum Verkauf an. Bei Handelsschiffen versteht sich der Angebotspreis ohne Mehrwertsteuer.
1,3 Bei Abschluss eines Verkaufs-/Kaufvertrages schuldet der Kunde eine Provision, die vom vereinbarten Verkaufs-/Kaufpreis abhängt. Die Kommission ist in der Tabelle unter Artikel 2 – Kommissionsbedingungen zu finden. Der Provisionsprozentsatz und/oder Mindestbetrag wird wie vereinbart und/oder vertraglich vereinbart gezahlt. Die Mindestprovision ist immer fällig. Die vereinbarte Kommission soll mit einem hohen Mehrwertsteuersatz besteuert werden.
1.4 Zu Beginn der Mediation schuldet der Kunde eine einmalige Gebühr inkl. MWST (zahlbar per Rechnung) für Registrierungsgebühr, Administration, Gründungs- und Werbekosten. Die Kostenberechnung für ein neues Schiff ist in der Tabelle unter Artikel 2 – Auftragsbedingungen zu finden. Die genannte Gebühr ist ein Zuschuss zu den Kosten für die Eintragung und Platzierung des Schiffes auf ca. 25 nationalen und internationalen Botensites, darunter botentekoop.nl, botenbank.nl, yachtfocus.com usw. Eine ausführliche Übersicht über diese Websites liegt bei oder ist auf unserer eigenen Website (www.scheepsmakelaardijgoliath.nl) unter der Rubrik „Was tun wir für Sie“ zu finden.
1.5 Der Kunde schuldet 75% der Provision im Falle eines eigenen Verkaufs seines Schiffes oder im Falle des Verkaufs eines von ihm belieferten Kunden.
1.6 Der Kunde wird seine eigenen Verkaufsaktivitäten auf Papier und im Internet beenden.
1.7 Der Auftraggeber schuldet dem Yachtmakler bei Beendigung des Vertrages keine Kosten. NO CURE NO PAY
1.8 Der Auftraggeber schuldet im Falle eines Austauschs seines Schiffes 75% der Provision.
1.9 Der Kunde erteilt Goliath die Erlaubnis, Newsletter per E-Mail zu versenden.
Frage von |
Frage Bis einschließlich |
Bereitstellung | Übrigens | Minimum | Übrigens | Benennungsgebühr | Übrigens |
---|---|---|---|---|---|---|---|
0 | 5.000 | 10% | Ex | 500.00 | Ex | 50.00 | einbezogen |
5.001 | 7.500 | 10% | Ex | 750.00 | Ex | 75.00 | einbezogen |
7.501 | 10.000 | 10% | Ex | 1.000,00 | Ex | 100.00 | einbezogen |
10.001 | 12.500 | 10% | Ex | 1.250,00 | Ex | 125.00 | einbezogen |
12.501 | 25.000 | 10% | Ex | 1.750,00 | Ex | 150.00 | einbezogen |
25.001 | 50.000 | 08% | Ex | 2.500,00 | Ex | 175.00 | einbezogen |
50.001 | 100.000 | 06% | Ex | 3.500,00 | Ex | 200.00 | einbezogen |
100.001 | 250.000 | 05% | Ex | 5.000,00 | Ex | 225.00 | einbezogen |
250.001 | 500.000 | 04% | Ex | 7.500,00 | Ex | 250,00 | einbezogen |
500.001—> | < | 02% | Ex | 10.000,00 | Ex | 275.00 | einbezogen |
3.1 Der Kunde erklärt, dass das Schiff unbelastet, frei von Hypotheken, Pfändungen, Schulden usw. geliefert werden kann.
3.2 Der Kunde erklärt, dass die Mehrwertsteuer auf das Schiff bezahlt wurde. Der Kunde hat eine Zollerklärung oder eine Originalrechnung.
3,3 Der Auftraggeber erklärt, alleiniger und rechtmäßiger Eigentümer des zu vermittelnden Schiffes zu sein und über dieses mit voller Verfügungsgewalt verfügen zu können.
3.4 Der Kunde erklärt, dass das Schiff für Schäden an Dritten während der Zeit, in der sich die Yacht in der Vermittlung befindet, versichert ist. Einige Versicherer müssen informiert werden, wenn sich das Schiff in einem Verkaufshafen befindet. Die so genannte „Stillhalteklausel“.
3.5 Der Kunde erklärt, alle bekannten Mängel gemeldet zu haben. Der Kunde hat eine gesetzliche Meldepflicht.
3,6 Der Auftraggeber erklärt, dass alle Angaben über das zu vermittelnde Schiff nach bestem Wissen und Können gemacht wurden und auf der Wahrheit beruhen.
3,7 Der Kunde erklärt, dass ein Platz im Hafen und auf der Verkaufsfläche auf seine eigenen Kosten und sein eigenes Risiko ist.
3.8 Der Kunde erklärt bei der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages, dass er die Details des Schiffes auf unserer Website, www.scheepsmakelaardijgoliath.nl, überprüfen und den Makler über eventuelle Ungenauigkeiten und/oder Ergänzungen informieren wird. Zum Beispiel: Hat das Schiff die CE-Kennzeichnung? Obligatorisch per 15-06-1998.
3,9 Der Klient entschädigt Scheepsmakelaardaardij Goliath für die Haftung für Schäden, die er während eines Probelaufs erlitten hat. Dieser Testlauf hat mit Genehmigung des Eigentümers stattgefunden. Daher raten wir immer zu einem Probelauf, bei dem der Eigner mit uns segelt. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Eigentümers finden Probefahrten mit dem Makler und der/den interessierten Partei(en) statt.
3.10 Der Kunde erklärt, dass er nicht bei einem anderen Yachtmakler unter Vertrag steht.
4.1 Schiffsmaklerfirma Goliath ist in keiner Weise für die Genauigkeit der Daten und/oder den Zustand des Schiffes verantwortlich.
4,2 Die Schiffsmaklerei Goliath wird während der Vertragslaufzeit auf eigene Rechnung die notwendigen Aktivitäten zur Förderung des Verkaufs des Schiffes durchführen. Zu den erforderlichen Tätigkeiten gehören u.a.: Ausfüllen der umfangreichen Fragenliste, um Ihr Schiff so spezifiziert wie möglich zu präsentieren, Fotografieren, Platzieren dieser Informationen auf verschiedenen Websites, kontinuierliche Pflege und Anpassung dieser Informationen auf diesen verschiedenen Websites, Verfolgung sogenannter „Leads“, Beantwortung aller möglichen Fragen potentieller Interessenten, Besichtigung Ihres Schiffes mit potentiellen Interessenten, Durchführung von Probefahrten, administrative Überwachung des Kauf-/Verkaufsprozesses, Organisation der finanziellen Abwicklung usw. Die soeben aufgeführten Aktivitäten werden Ihnen nicht gesondert in Rechnung gestellt. Die Aktivitäten fallen unter die allgemeine Kommission%. Die Bestimmung bezieht sich auch auf „einige außerordentliche Kosten“. Beispiele hierfür sind das Schalten einer Anzeige in einer Zeitschrift, die Erstellung eines Wertgutachtens und/oder Sachverständigengutachtens (auf Wunsch des Eigentümers) zur Förderung des Verkaufs, Liegegebühren in einem der Verkaufshäfen von Goliath usw. Außerordentliche Kosten werden in Absprache und mit der Erlaubnis des Schiffseigners in Rechnung gestellt.
4.3 Schiffsmaklerfirma Goliath erstellt den Kaufvertrag und wählt den Notar beim Verkauf einer eingetragenen Immobilie in Absprache mit dem Käufer aus. In den meisten Fällen gehen die Kosten für die Lieferurkunde zu Lasten des Verkäufers.
4,4 Scheepsmakelaardij Goliath kann in keiner Weise für die Folgen von Schäden am Schiff haftbar gemacht werden, die vor, während oder nach der Vermittlungszeit entstehen.
5.1 Schiffsmaklerei Goliath Sneek ist Mitglied des Nederlandse Bond voor Makelaars in Schepen (Niederländischer Verband für Schiffsmakler) und verweist auf den Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website. Mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages erklärt der Kunde, ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und den Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unverändert gegenüber der NBMS, hinterlegt bei der Handelskammer in Leeuwarden unter der Nummer 01100311.
6.1 Der vom Käufer geschuldete Betrag wird und muss an eine spezielle ‚Stichting derden gelden rekening‘ der Rabobank in Sneek überwiesen werden. Der Verkaufs-/Kaufpreis, verrechnet mit der vereinbarten Provision, wird innerhalb einer Woche auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Die Urkunde der Stichting Derden Gelden ist öffentlich und kann angefordert werden.
6,2 Im Falle einer eingetragenen Immobilie wird das Schiff in das Grundbuchregister eingetragen und der fällige Betrag auf das Konto eines Notars überwiesen. Der Notar veranlasst die Eigentumsübertragung und die Eintragung in die Grundbücher. Die Kosten des Notars gehen zu Lasten des Käufers.
7,1 Ein Platz in einem Verkaufshafen, einer Halle und/oder auf unserem Gelände geht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7,2 Ein Liegeplatz im Verkaufshafen von Sneek kostet € 10,– pro Meter inklusive Mehrwertsteuer pro Monat mit einem Minimum von € 75,00 pro Monat inklusive Mehrwertsteuer.
7,3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Schiff repräsentativ ist und bleibt. Ein Schiff im Hafen von Goliath Sneek kann im Auftrag des Eigentümers für € 12,50 pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer gereinigt werden.
7,4 Ein (Winter-)Stellplatz auf dem Verkaufsgelände in Sneek kostet € 27,50 pro m2 für maximal 6 Monate. Dieser Betrag umfasst Kräne, Abspritzen, Stellen, Bock, Bockmiete, Transport, Mietgelände und Rücktransport und Kräne. Exklusiv Wintervorbereitung. Ein Platz in der beheizten Halle kostet € 37,50 pro m2 für maximal 6 Monate.
8,1 Es ist ratsam, zu Beginn eines Vermittlungsauftrags ein Gutachten und/oder eine Bewertung durchführen zu lassen. Fragen Sie nach den Möglichkeiten.
9,1 Das Schiff kann im Auftrag des Eigners von einem erfahrenen und qualifizierten Skipper abgeholt und abgefahren werden. Fragen Sie nach weiteren Möglichkeiten und den Preisen.
10.1 Der Schiffsmakler Goliath kann Ihr Schiff professionell filmen und fotografieren lassen. Fragen Sie nach den Tarifen.
11.1 Die Schiffsmaklerfirma Goliath Sneek kann auf Wunsch des Kunden kleinere Arbeiten am Schiff ausführen. Dazu gehören kleine Reparaturen, Winter- und Segelvorbereitungen, Räumung und Hissen der Segel usw. Kosten € 35,00 inkl. MwSt. pro Stunde ohne Materialkosten.
11.1 Die Schiffsmaklerfirma Goliath Sneek kann auf Wunsch des Kunden kleinere Arbeiten am Schiff ausführen. Dazu gehören kleine Reparaturen, Winter- und Segelvorbereitungen, Räumung und Hissen der Segel usw. Kosten € 35,00 inkl. MwSt. pro Stunde ohne Materialkosten.